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Wann darf keine Gülle verwendet werden?

Wenn ein Landwirt auf seinem Feld Gülle ausbringen möchte, muss er neben dem Nährstoffbedarf der Pflanze noch einige weitere Grundregeln beachten, die ebenfalls zu einer guten fachlichen Düngepraxis gehören. Ziel ist es, dass die Gülle schnell in den Boden eindringt und den gasförmigen Nährstoffverlust reduziert. Gleichzeitig werden unangenehme Gerüche deutlich reduziert. Nährstoffe müssen auch schnell an Bodenpartikel (Ton- und Humuspartikel) binden können. In der Wurzelzone werden Nährstoffe kurz- bis mittelfristig pflanzenverfügbar.

Wann darf keine Gülle verwendet werden?

Wenn ein Landwirt auf seinem Feld Gülle ausbringen möchte, muss er neben dem Nährstoffbedarf der Pflanze noch einige weitere Grundregeln beachten, die ebenfalls zu einer guten fachlichen Düngepraxis gehören. Ziel ist es, dass die Gülle schnell in den Boden eindringt und den gasförmigen Nährstoffverlust reduziert. Gleichzeitig werden unangenehme Gerüche deutlich reduziert. Nährstoffe müssen auch schnell an Bodenpartikel (Ton- und Humuspartikel) binden können. In der Wurzelzone werden Nährstoffe kurz- bis mittelfristig pflanzenverfügbar.

Bei der Gülleausbringung ist darauf zu achten, dass keine Nährstoffe in Oberflächengewässer oder Grundwasser gelangen.

Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber vor, dass Gülle, Jauche, Vogelkot, Festmist, Kompost oder stickstoff- und phosphathaltige Mineraldünger unter folgenden Bedingungen nicht ausgebracht werden dürfen:

  • Der Boden darf nicht mit Wasser übersättigt sein. Einmal mit Wasser gesättigt, nimmt es kein Wasser mehr auf. Erkennbar ist dies daran, dass auf freier und ebener Fläche, nicht in Fahrrinnen, Wasserlachen entstehen. Beim Pressen des Bodens in der Hand tritt Wasser aus den Poren..
  • Der Boden darf nicht überschwemmt werden.
  • Der Boden darf nicht frieren.
  • Der Boden darf nicht mit Schnee bedeckt sein.

Wasserabstandsregeln sind dazu da um zu verhindern, dass Nährstoffe aus der Gülle in Bäche, Flüsse, Seen oder Teiche gelangen. Hier sollten Landwirte einen Abstand von 1 Meter zur Böschungskante einhalten, wenn sie über eine präzise Streuvorrichtung verfügen, und 4 Meter, wenn sie kein präzises Ausbringgerät haben. 

Für Flächen mit Neigung gelten strengere Anforderungen. Je nach Hangneigung sollte ein Abstand von 3 bis 10 m zum Wasser eingehalten werden.

Hier geht es zu den Harvesto Gülleangeboten

Sperrfristenregelungen: Während dieser Zeit darf keine Gülle ausgebracht werden!

Pflanzen benötigen zu bestimmten Jahreszeiten keine Nährstoffe, da sie inaktiv sind. Daher hat der Gesetzgeber für Acker- und Weideflächen eine „Sperrfrist“ festgelegt, in der auf keinen Fall Gülle ausgebracht werden darf.


Landwirte dürfen keine Gülle ausbringen während:


Ackerland: Von der letzten Hauptfruchternte bis zum 31. Januar. 

Grünland: Bei Aussaat vor dem 15. Mai in der Zeit ab dem 1. November bis 31. Januar.

In Gebieten mit erhöhtem Auflagen durch die Landesdüngeverordnung, §3 Bestimmung von nitratbelasteten Gebieten, wurde die Sperrfrist um 4 Wochen verlängert, gültig vom 1. Oktober bis 31. Januar.

Dünger darf im Herbst verwendet werden:

Zwischenfrüchte,

Winterraps und

Feldfutter,

Ausgesät bis zum 15. September.

und Wintergerste auf Getreide folgend, die bis zum 1. Oktober ausgesät wurde.

Dieser Dünger darf nur bis zum 1. Oktober ausgebracht werden.


Ab dem Herbst 2021 wird der Einsatz von Gülle auf nitratempfindlichen Standorten weiter eingeschränkt. Nach der Ernte der Hauptfrucht darf die Gülle nur noch auf Zwischenfrüchte zur Futternutzung ausgebracht werden. Winterraps kann nur im Herbst gedüngt werden, wenn die Bodenanalyse eine Düngung erfordert.


Möglichkeit der Verzögerung der Sperrfrist Der Landwirt kann jedoch Sperrfristverschiebung für den gesamten Betrieb beantragen. Landwirte können auf Antrag die offizielle Sperrfrist vorziehen oder verschieben. Für den Landwirt bedeutet dies im Falle des Vorziehens der Sperrfrist zum Beispiel, dass der Zeitraum, in dem er keine Gülle ausbringen darf, bereits bis zu vier Wochen früher beginnt als im Normalfall. Dafür darf er im Gegenzug vier Wochen bevor die offizielle Sperrfrist zu Ende geht schon Gülle ausbringen zur Verfügung.

Hier geht es zu den Harvesto Gülleangeboten