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Calaris 5Liter

Artikelnummer: PSM000089

CALARIS 5 LTR. Zulassungsnummern: 005692-00

Kategorie: Herbizide


191,49 €

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Hinweis:
Dieses Pflanzenschutzmittel ist ausschließlich für den beruflichen Anwender!
Der Besitz und die Vorlage eines gültigen Sachkundenachweises Pflanzenschutz und des Personalausweises ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.


Calaris
Auflagen:
  • Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
  • Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Erigone atra (Zwergnetzspinne) eingestuft.
  • Das Mittel wird als schwachschädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft.
  • Das Mittel ist giftig für Algen.
  • Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
  • Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
  • Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung bei
  • Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfilt
  • Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
  • Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Kulturen möglich.
  • R 48/22 : Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken
  • R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
  • R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
  • S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen
  • S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
  • S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
  • S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
  • S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
  • S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
  • Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
  • Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das hohe Nachbaurisiko hinzuweisen. Insbesondere sind gefährdete Folgekulturen zu benennen und Möglichkeiten für das Risikomanagement zu beschreiben.
  • Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßen
  • Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
  • Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.  
  • Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
  • Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
  • Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
Aufwand:
  • M-Aufwand 1,5 l/ha W-Aufwand von 200 l/ha bis 400 l/ha
Schadorganismus:
  • Hühnerhirse
  • Fingerhirse-Arten
  • Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Mittel Wirkstoff:
  • Name: Calaris Wirkstoff: Mesotrione Gehalt rein: 0 g/L / Gehalt Grundstruktur: 70 g/L
  • Name: Calaris Wirkstoff: Terbuthylazin Gehalt rein: 0 g/L / Gehalt Grundstruktur: 330 g/L



Bienengefährlichkeit: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).


Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.




Artikelgewicht: 5,00 Kg

Sicherheitsdatenblatt

Produktinfo

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