Prosaro 5 Liter
!!! Nur Restmengen verfügbar. Industrie liefert nicht mehr nach!!!
Hinweis:
Dieses Pflanzenschutzmittel ist ausschließlich für den beruflichen Anwender!
Der Besitz und die Vorlage eines gültigen Sachkundenachweises Pflanzenschutz und des Personalausweises ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Prosaro
Auflagen:
Bienengefährlichkeit: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Hinweis:
Dieses Pflanzenschutzmittel ist ausschließlich für den beruflichen Anwender!
Der Besitz und die Vorlage eines gültigen Sachkundenachweises Pflanzenschutz und des Personalausweises ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Prosaro
Auflagen:
- Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
- Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
- Das Mittel ist giftig für Algen.
- Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
- Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
- Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
- Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
- Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
- Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfilt
- Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
- Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
- Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
- Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
- Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
- Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1
- R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
- R 38 : Reizt die Haut
- R 63 : Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
- S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen
- S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
- S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
- S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
- S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
- S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
- Der Gehalt an Toluol darf 5 g/kg und der Gehalt an Prothioconazol-desthio (2-(1-chlorocycolproyl)1-(2-chlorophenyl-3-(1,2,4-triazol-1-yl)-propan-2ol) darf 0,5 g/kg im technischen Wirkstoff Prothioconazol nicht überschreiten.
- Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßen
- Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
- 1l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Fusarium-Arten
- Name: Prosaro Wirkstoff: Tebuconazol Gehalt rein: 0 g/L / Gehalt Grundstruktur: 125 g/L
- Name: Prosaro Wirkstoff: Prothioconazol Gehalt rein: 0 g/L / Gehalt Grundstruktur: 125 g/L
Bienengefährlichkeit: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
| Artikelgewicht: | 5,00 Kg |
Riesige Auswahl
Preiswert
Top Beratung
