Avaunt 1Liter
Hinweis:
Dieses Pflanzenschutzmittel ist ausschließlich für den beruflichen Anwender!
Der Besitz und die Vorlage eines gültigen Sachkundenachweises Pflanzenschutz und des Personalausweises ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
AVAUNT
Auflagen:
Bienengefährlichkeit: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Dieses Pflanzenschutzmittel ist ausschließlich für den beruflichen Anwender!
Der Besitz und die Vorlage eines gültigen Sachkundenachweises Pflanzenschutz und des Personalausweises ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
AVAUNT
Auflagen:
- Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
- Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
- Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
- Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
- Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
- Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
- Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
- Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
- Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung bei
- Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
- Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfilt
- Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
- Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
- Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
- Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
- Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 22A
- R 48/22 : Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken
- R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
- R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
- R 37 : Reizt die Atmungsorgane
- R 38 : Reizt die Haut
- S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
- S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
- S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben)
- S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
- S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
- S 36 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen
- S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen
- S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
- S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
- Enthält Indoxacarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
- Enthält Calciumsulfonat, Petroleum. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
- Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßen
- M-Aufwand 170 ml/ha W-Aufwand von 200 l/ha bis 400 l/ha
- Rapsglanzkäfer
- Name: AVAUNT Wirkstoff: Indoxacarb Gehalt rein: 0 g/L / Gehalt Grundstruktur: 150 g/L
Bienengefährlichkeit: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
| Artikelgewicht: | 1,00 Kg |
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