Goltix Gold 5Liter
Hinweis:
Dieses Pflanzenschutzmittel ist ausschließlich für den beruflichen Anwender!
Der Besitz und die Vorlage eines gültigen Sachkundenachweises Pflanzenschutz und des Personalausweises ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Goltix Gold
Auflagen:
Bienengefährlichkeit: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Dieses Pflanzenschutzmittel ist ausschließlich für den beruflichen Anwender!
Der Besitz und die Vorlage eines gültigen Sachkundenachweises Pflanzenschutz und des Personalausweises ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Goltix Gold
Auflagen:
- Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
- Das Mittel ist giftig für Algen.
- Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
- Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
- Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
- Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
- Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
- Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
- Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
- Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
- Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): C1
- R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
- R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
- S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
- S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
- S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
- S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
- S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
- Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
- Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
- Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßen
- Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
- Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pardosa agrestis (Wolfsspinne) eingestuft.
- Zeitpunkt 1: 2l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Zeitpunkt 2: 1,5l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Zeitpunkt 3: 1,5l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
- Hinweis zum Mittelaufwand: maximaler Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur 5 l/ha
- Anwendungstechnik: im Splittingverfahren (3 Behandlungen)
- Einjähriges Rispengras
- Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
- Ausgenommen: Kletten-Labkraut
- Ausgenommen: Knöterich-Arten
- Name: Goltix Gold Wirkstoff: Metamitron Gehalt rein: 0 g/L / Gehalt Grundstruktur: 700 g/L
Bienengefährlichkeit: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
| Artikelgewicht: | 5,00 Kg |
| Inhalt: | 5,00 l |
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Preiswert
Top Beratung
